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Ausschnittsfactoring
Beim Ausschnittsfactoring wird die Factoringzusammenarbeit auf bestimmte (sinnvolle) Debitoren beschränkt und bezieht sich nicht auf das gesamte Umsatzvolumen des Factoringkunden.

B-2-B
Business-to-Business-Factoring meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen.

B-2-C
Unter Business-to-Consumer-Factoring versteht man den Ankauf von Forderungen von Unternehmen gegenüber Privatkunden bzw. –personen.

Debitorenlimit
Mit Debitorenlimit bezeichnet man den Höchstbetrag, bis zu dessen Höhe die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Höhe richtet sich i.d.R. nach der Vorgabe des Kreditlimits der Warenkreditversicherung.

Debitorenmanagement
Die Übernahme des Debitorenmanagements ist Teil einer Full-Service-Lösung und umfasst die Debitorenbuchhaltung, sowie das individuell mit dem Kunden festgelegte Mahnwesen.

Echtes Factoring
Ankauf von Forderungen mit Risikoübernahme (Delkrederefunktion), also 100%igem Ausfallschutz für den Factoringkunden, d.h. die Factoringgesellschaft übernimmt bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors das Ausfallrisiko.

Factorabilität
Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen zum Ankauf, u.a. ist die Einredefreiheit ein wesentlicher Faktor. Voraussetzung ist meist eine vollständig erbrachte Lieferung oder Leistung, deren Wertmäßigkeit nicht nachträglich beeinträchtigt werden kann. Aber auch Leistungen nach VOB sowie Teil- und Abschlagszahlungen sind in der Regel für das Factoring geeignet. Hier werden jedoch oftmals erhöhte Anforderungen an die Bonität des Factoringkunden und die Dokumentation der Leistungen gestellt.

Factoring
Unter Factoring versteht man den revolvierenden Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen. Factoring dient Industrie-, Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen zur kurzfristigen Umsatzfinanzierung und dem 100-prozentigen Schutz vor Forderungsausfällen. Außerdem umfasst eine Factoringlösung ein individuell abgestimmtes Debitorenmanagement. Factoring hat in den vergangenen Jahren einen festen Platz in der Unternehmensfinanzierung eingenommen und sich als alternative Finanzierungsform längst etabliert.

Full-Service Factoring oder auch Standard-Factoring
Die Factoringgesellschaft entlastet seinen Kunden bei Bedarf im gesamten Debitorenmanagement. Zusätzlich zur Finanzierungsfunktion und der 100-prozentigen Risikoübernahme (Forderungsausfallschutz) übernimmt die Factoringgesellschaft die Debitorenbuchhaltung und das Mahn- und Inkassowesen, so dass der Unternehmer sich voll auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.

Inkasso
Inkasso bezeichnet den Einzug von Forderungen. I.d.R. handelt es sich hierbei um „notleidende“ Forderungen, während im Factoring wiederkehrend neue Forderungen angekauft bzw. verkauft werden. Inkasso kann jedoch eine zusätzliche Dienstleistung einer Factoringlösung sein.

Liquidität
Liquidität gilt als einer der bedeutendsten Faktoren für betriebswirtschaftlichen Erfolg und wird durch die Factoringgesellschaft bereit gestellt. Hohe Außenstände mindern die Liquidität eines Unternehmens häufig ganz erheblich.

Nutzen (des Factorings)
Der Abbau der Außenstände führt zu einer verbesserten Liquiditätssituation, welche wiederum Einsparungen beim Einkauf durch Skonti bzw. Rabatte ermöglicht. Zusätzlich bietet eine Factoringlösung i.d.R. 100-prozentige Sicherheit vor Zahlungsausfällen. Weitere wesentliche Faktoren sind: Kostenersparnis für das Debitorenmanagement, laufende Bonitätskontrolle der Debitoren, Wegfall der Kosten für eine Kreditversicherung, die zusätzliche Verbesserung der Bilanzstruktur durch eine höhere EK-Quote, Verbesserung des Standings bei Banken und Lieferanten etc.. Außerdem sind für eine Factoringfinanzierung im Gegensatz zum klassischen Kontokorrentrahmen im Regelfall keine weiteren Sicherheiten erforderlich. Eine breite und bankenunabhängigere Finanzierungsbasis ist zudem eine wesentliche Motivation Factoring zu nutzen.

Offenes Factoring
Vorherrschendes Verfahren, bei dem die Debitoren des Factoringkunden über die Factoringzusammenarbeit informiert werden und direkt an die Factoringgesellschaft zahlen.

Risikoübernahme (auch Ausfallschutz)
Der 100-prozentige Ausfallschutz ist neben der zusätzlichen Liquidität eine wesentliche Motivation, eine Factoringfinanzierung zu nutzen. Durch den Verkauf der Forderung an die Factoringgesellschaft geht das Risiko eines Ausfalls zu 100 Prozent auf diese über. Der Factoringkunde bekommt im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Debitors in jedem Fall seine gesamte Forderung in voller Höhe ausgezahlt (eine einwandfreie Forderung und ein entsprechendes Debitorenlimit vorausgesetzt).

Sicherheitseinbehalt
Dient der Factoringgesellschaft zum Ausgleich von Skonti, Rabatten oder eventuellen Mängeleinreden durch Debitoren. Der Sicherheitseinbehalt beträgt in der Regel zwischen 10 und 20 % des Bruttorechnungsbetrags und wird bei Zahlungseingang durch den Debitor oder dessen Ausfall ausgezahlt. Der Sicherheitseinbehalt ist keine Selbstbeteiligung.

Stilles Factoring
Beim stillen Verfahren wird der Debitor erst über die Zusammenarbeit mit einer Factoringesellschaft informiert, wenn es zu Zahlungschwierigkeiten kommt. Dies führt dann oft zu erheblichen Irritationen. Das Factoring bleibt somit zunächst „unsichtbar“. Diese Form ist die absolute Ausnahme bei mittelständischen Unternehmen.

Unechtes Factoring
Ankauf von Forderungen ohne Risikoübernahme (Delkrederefunktion), d.h. bei Zahlungsunfähigkeit eines Debitors hat der Factor die Möglichkeit, auf den Factoringkunden zuzugreifen und die angekaufte Forderung zurück zu belasten.