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Erfahrungen mit der Debitorenfinanzierung

Leistungen

Debitorenfinanzierung in der Anwendung

Erfahrungen mit der anteeo finance AG

 

Besonders in Zeiten der angespannten Wirtschaftslage mahnen Kanzleien Ihre Honorarforderungen ergebnislos an – die Liquidität sinkt, das Vertrauensverhältnis zum Mandanten ist gestört.

Mit der Debitorenfinanzierung können Sie derartige Unannehmlichkeiten vermeiden. Im folgenden Interview spricht Herr Hans-Christian Krug, Geschäftsführer von F&P Cottbus, über seine Gründe für die intensive Zusammenarbeit mit anteeo finance AG.

Herr Krug, Ihre Kanzlei gehört zu denen, die die Debitorenfinanzierung regelmäßig in Anspruch nehmen. Warum nutzen Sie diesen Service?

In der Praxis gehört die Bearbeitung von Problem- Debitoren zu den weniger populären Aufgabengebieten. So ist es auch zu erklären, dass bei einem entsprechenden Fall diese Debitoren (Chefsache) nicht bearbeitet, sondern verwaltet werden. Zum Ende des Jahres wächst dann jedoch der Leidensdruck (Wertberichtigung) und schnelles Handeln ist erforderlich.

Grundsätzlich sind die Mandanten zahlungswillig, befinden sich jedoch in Zahlungsschwierigkeiten oder haben die „günstige Finanzierung“ (üblicherweise keine Zinsberechnung auf OP-Bestand) beim Steuerberater erkannt.

Hier ist dann der Punkt die Zahlung der offenen Honorarforderungen über die Debitorenfinanzierung mit der Rückführung in Raten vorzustellen.

Worin sehen Sie die Vorteile, solche Ratenzahlungen über die Debitorenfinanzierung abzuwickeln?

Schon nach dem ersten erfolgreichen Rateneinzug bekomme ich die gesamte Forderungssumme vollständig von anteeo überwiesen. Aber fast noch wichtiger ist mir die Auslagerung der dazugehörigen Verwaltungsarbeit, wie z.B. die Bearbeitung von Rücklastschriften oder das Versenden von Mahnungen. Wenn ich die Debitorenfinanzierung nutze, entstehen mir keinerlei Kosten, da der Mandant die marktübliche Verzinsung über die Ratenzahlung mit abdeckt.

Wie reagieren die Mandanten auf die Abwicklung über die anteeo finance AG?

Bei diesen Mandanten handelt es sich um ausgesuchte Mandate, die über die Verfahrensweise informiert sind. Insofern gibt es hier keine Probleme. Zwar würden viele Mandanten die „günstige Finanzierung“ beim Steuerberater bevorzugen, sind aber im Ergebnis froh, dass wir mit dieser Debitorenfinanzierung eine Lösung gefunden haben, die das Mandatsverhältnis nicht belastet.

Für den Fall, dass die Forderung notleidend wird, besitzt die anteeo das Recht, die Forderung an Sie rückabzutreten. Kommt dies häufiger vor?

Nein, oft kommt eine Rückabtretung nicht vor. Ich gehe davon aus, dass es im Interesse der anteeo liegt, nichts unversucht zu lassen, um die Ratenzahlungsvereinbarung fortzuführen, z.B. mit Laufzeitverlängerung oder Ratenzahlungsverlängerung. Auch wird mir die Möglichkeit gegeben, ausstehende Raten des Mandanten über die Kanzlei auszugleichen und damit die Rückabtretung zu vermeiden.

Durch die Abtretung der Forderung an einen Dritten erhält diese für den Mandanten eine andere Bedeutung und er ist in der Regel bemüht, die Ratenzahlungsvereinbarung einzuhalten.

Haben Sie noch einen Tipp für Kanzleien, die die Debitorenfinanzierung noch nicht nutzen und jetzt überlegen, damit zu beginnen?

Man sollte nicht warten, bis sich sehr hohe Außenstände angehäuft haben. Die regelmäßige Bedienung der Rate könnte für den Mandanten sonst schwierig werden. Daher macht es durchaus Sinn, bereits ab Außenständen von 2.000 bis 3.000 EUR die Debitorenfinanzierung zu nutzen.

Herr Krug, vielen Dank für das nette Gespräch und das positive Feedback!